Kosten im Überblick


Abrechnung nach den
gesetzlichen Gebühren

Grundlage der anwaltlichen Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert sowie der tatsächlich angefallenen Gebührentatbestände. Ich erläutere Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie mich beauftragen. 

Abrechnung nach einer
Vergütungsvereinbarung

 Für bestimmte Tätigkeiten besteht auch die Möglichkeit einer Stundenhonorarvereinbarung. Bei einer Vergütungsvereinbarung richten sich die Kosten nach dem Zeitaufwand. In diesem Falle erhalten Sie von mir eine detaillierte Zeiterfassung samt genauer Dokumentation der Arbeitsschritte, so dass Sie die Abrechnung konkret nachvollziehen können. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.

Abrechnung mit der
Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, frage ich für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung berechne ich nichts. Bringen Sie zu dem Termin Ihre Versicherungsnummer und den Namen der Versicherungsgesellschaft mit.

Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/
Verfahrenskostenhilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten der Beratung oder der anwaltlichen Vertretung vor Gericht zu tragen, beantrage ich gerne für Sie die Gewährung von Prozesskostenhilfe und rechne im Bewilligungsfalle mit der Staatskasse ab. Beachten Sie bitte, dass Sie hier vor einem ersten Beratungsgespräch den Beratungshilfeschein beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht selbst beantragen und diesen zum ersten Beratungstermin bereits mitbringen.